Tabelle Pflegegeld & Pflegesachleistung, nach Pflegegrad

Hier finden Sie eine Übersicht über das Pflegegeld von € monatlich, sowie über die Pflegesachleistungen von bis zu € monatlich.
Prüfen Sie Ihren Anspruch!  HINWEIS: Das Pflegegeld wurde ab Januar 2025 erhöht! Hier sehen Sie Beträge nach der Erhöhung.

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung


Entlastungsbetrag: 131,- EUR*

Pflegegeld: --- EUR

Pflegesachleistung: --- EUR

Zusätzliche Leistungen in
ambulant betreuten
Wohngruppen:  224,- EUR

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung


Entlastungsbetrag: 131,- EUR*

Pflegegeld: 347,- EUR

Pflegesachleistung: 796,- EUR

Zusätzliche Leistungen in
ambulant betreuten
Wohngruppen:  224,- EUR

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung


Entlastungsbetrag: 131,- EUR*

Pflegegeld: 599,- EUR

Pflegesachleistung: 1.497,- EUR

Zusätzliche Leistungen in
ambulant betreuten
Wohngruppen:  224,- EUR

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung


Entlastungsbetrag: 131,- EUR*

Pflegegeld: 800,- EUR

Pflegesachleistung: 1.859,- EUR

Zusätzliche Leistungen in
ambulant betreuten
Wohngruppen:  224,- EUR

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung

mit besonderen Anforderungen an

die pflegerische Versorgung


Entlastungsbetrag: 131,- EUR*

Pflegegeld: 990,- EUR

Pflegesachleistung: 2.299,- EUR

Zusätzliche Leistungen in
ambulant betreuten
Wohngruppen:  224,- EUR


Hinweis: Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden, die sogenannte Kombileistung.
Hinweis*: Pflegebedürftige können (zusätzlich) den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131,- Euro pro Monat unter bestimmten Voraussetzungen für andere Leistungen einsetzen.

Verhinderungspflege - Ihre Auszeit und finanzielle Möglichkeit

Pflegeaufwendungen für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr von bis zu € jährlich

Pflegegrad 1

Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder

--- EUR
Kein Anspruch


Pflege der Angehörigen
durch sonstige Personen

Kein Anspruch

Pflegegrad 2

Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder

520,50 EUR
(1,5-Faches von 347,- EUR)


Pflege der Angehörigen durch
sonstige Personen

1.685,- EUR

Pflegegrad 3

Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder

898,50,- EUR
(1,5-Faches von 599,- EUR)


Pflege der Angehörigen durch
sonstige Personen

1.685,- EUR

Pflegegrad 4

Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder
Haushaltsmitglieder

1.200,- EUR
(1,5-Faches von 800,- EUR)


Pflege der Angehörigen durch
sonstige Personen

1.685,- EUR

Pflegegrad 5

Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder
Haushaltsmitglieder

1.485,- EUR
(1,5-Faches von 990,- EUR


Pflege der Angehörigen durch
sonstige Personen

1.685,- EUR

Der Leistungsbetrag aus der Verhinderungspflege in Höhe von 1.685,- Euro kann um bis zu 1.685,- Euro aus der noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege (1.854,00 Euro) aufgestockt werden. Dies ergibt eine Höhe von Finanziellen Mittels (im Kalenderjahr) von bis zu 3.539,- Euro.