Tabelle Pflegegeld & Pflegesachleistung, nach Pflegegrad
Hier finden Sie eine Übersicht über das Pflegegeld von € monatlich, sowie über die Pflegesachleistungen von bis zu € monatlich.
Prüfen Sie Ihren Anspruch! HINWEIS: Das Pflegegeld wurde ab Januar 2025 erhöht! Hier sehen Sie Beträge nach der Erhöhung.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung
Entlastungsbetrag: 131,- EUR*
Pflegegeld: --- EUR
Pflegesachleistung: --- EUR
Zusätzliche Leistungen in
ambulant betreuten
Wohngruppen: 224,- EUR
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung
Entlastungsbetrag: 131,- EUR*
Pflegegeld: 347,- EUR
Pflegesachleistung: 796,- EUR
Zusätzliche Leistungen in
ambulant betreuten
Wohngruppen: 224,- EUR
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung
Entlastungsbetrag: 131,- EUR*
Pflegegeld: 599,- EUR
Pflegesachleistung: 1.497,- EUR
Zusätzliche Leistungen in
ambulant betreuten
Wohngruppen: 224,- EUR
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung
Entlastungsbetrag: 131,- EUR*
Pflegegeld: 800,- EUR
Pflegesachleistung: 1.859,- EUR
Zusätzliche Leistungen in
ambulant betreuten
Wohngruppen: 224,- EUR
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung
mit besonderen Anforderungen an
die pflegerische Versorgung
Entlastungsbetrag: 131,- EUR*
Pflegegeld: 990,- EUR
Pflegesachleistung: 2.299,- EUR
Zusätzliche Leistungen in
ambulant betreuten
Wohngruppen: 224,- EUR
Hinweis: Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden, die sogenannte Kombileistung.
Hinweis*: Pflegebedürftige können (zusätzlich) den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131,- Euro pro Monat unter bestimmten Voraussetzungen für andere Leistungen einsetzen.
Verhinderungspflege - Ihre Auszeit und finanzielle Möglichkeit
Pflegeaufwendungen für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr von bis zu € jährlich
Pflegegrad 1
Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder
--- EUR
Kein Anspruch
Pflege der Angehörigen
durch sonstige Personen
Kein Anspruch
Pflegegrad 2
Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder
520,50 EUR
(1,5-Faches von 347,- EUR)
Pflege der Angehörigen durch
sonstige Personen
1.685,- EUR
Pflegegrad 3
Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder
898,50,- EUR
(1,5-Faches von 599,- EUR)
Pflege der Angehörigen durch
sonstige Personen
1.685,- EUR
Pflegegrad 4
Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder
Haushaltsmitglieder
1.200,- EUR
(1,5-Faches von 800,- EUR)
Pflege der Angehörigen durch
sonstige Personen
1.685,- EUR
Pflegegrad 5
Pflege der Angehörigen durch
nahe Angehörige oder
Haushaltsmitglieder
1.485,- EUR
(1,5-Faches von 990,- EUR
Pflege der Angehörigen durch
sonstige Personen
1.685,- EUR
Der Leistungsbetrag aus der Verhinderungspflege in Höhe von 1.685,- Euro kann um bis zu 1.685,- Euro aus der noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege (1.854,00 Euro) aufgestockt werden. Dies ergibt eine Höhe von Finanziellen Mittels (im Kalenderjahr) von bis zu 3.539,- Euro.